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Der Panathlon-Club Biel-Bienne kann je einen der erwähnten Preise an verdienstvolle Athletinnen/Athleten, Sportgruppen oder -vereine sowie an Personen vergeben, die sich dank ihren Leistungen oder ihrem Einsatz, beruflich oder ehrenamtlich, in verdienstvoller Weise für den Sport in unserer Region eingesetzt haben. |
2. | Bedingung dazu ist entweder / und / oder
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3. | Die Preise sind nicht aufteilbar. | |
4. | Bei fehlenden, zweifelhaften oder ungenügend begründeten Vorschlägen können die Mitglieder des Panathlon-Club Biel-Bienne auf die Vergabe eines Preises oder beider Preise verzichten. | |
5. | Weder Einzelathleten/-innen noch Sportgruppen/vereine können zweimal mit dem gleichen Preis ausgezeichnet werden. | |
6. | Mitglieder des Panathlon-Club Biel-Bienne können nicht ausgezeichnet werden. | |
7. | Grundsätzlich werden die Preise einmal jährlich vergeben. | |
8. | Über Art und Höhe der Preise entscheidet die Mitgliederversammlung, auf Antrag des Vorstandes, anlässlich der Generalversammlung. | |
9. | Sämtliche Mitglieder des Panathlon-Club Biel-Bienne werden schriftlich eingeladen, Vorschläge für mögliche Preisträger /-innen bis spätestens Ende September dem Vorstand, ebenfalls schriftlich, einzureichen. | |
10. | Der Vorstand bereitet die Wahl vor. | |
11. | Die Preisträger werden anlässlich einer Monatsveranstaltung des Panathlon-Club Biel-Bienne, im letzten Quartal des Jahres, für das zu Ende gehende Kalenderjahr gewählt. | |
12. | Wahlprozedere: Grundsätzlich
Ablauf:
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13. | Die Information der Kandidatinnen/Kandidaten erfolgt durch den Vorstand. | |
14. | Die Veröffentlichung auf der Homepage erfolgt, nach der Information der Gewählten durch den Verantwortlichen für Medien/Internet des Vorstandes. | |
15. | Details zu den Wahlen sind nur für den clubinternen Gebrauch und werden nicht veröffentlicht. | |
16. |
Die Preisübergabe findet in der ersten Hälfte des folgenden Jahres statt. |