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Panathlon-Club Biel-Bienne

Reglement Panathlon-Preis und Panathlon-Förderpreis

1.

 

 

Der Panathlon-Club Biel-Bienne kann je einen der erwähnten Preise an verdienstvolle Athletinnen/Athleten, Sportgruppen oder -vereine sowie an Personen vergeben, die sich dank ihren Leistungen oder ihrem Einsatz, beruflich oder ehrenamtlich, in verdienstvoller Weise für den Sport in unserer Region eingesetzt haben.
2.   Bedingung dazu ist entweder / und / oder
  • Club-/Vereinszugehörigkeit in einem in der Region ansässigen Club/Verein
  • Wohnsitz während mindestens 3 Jahren in der Region
  • Geburts- oder Heimatort in einer der Regionsgemeinden
  • der Region verpflichtet
3.   Die Preise sind nicht aufteilbar.
4.   Bei fehlenden, zweifelhaften oder ungenügend begründeten Vorschlägen können die Mitglieder des Panathlon-Club Biel-Bienne auf die Vergabe eines Preises oder beider Preise verzichten.
5.   Weder Einzelathleten/-innen noch Sportgruppen/vereine können zweimal mit dem gleichen Preis ausgezeichnet werden.
6.   Mitglieder des Panathlon-Club Biel-Bienne können nicht ausgezeichnet werden.
7.   Grundsätzlich werden die Preise einmal jährlich vergeben.
8.   Über Art und Höhe der Preise entscheidet die Mitgliederversammlung, auf Antrag des Vorstandes, anlässlich der Generalversammlung.
9.   Sämtliche Mitglieder des Panathlon-Club Biel-Bienne werden schriftlich eingeladen, Vorschläge für mögliche Preisträger /-innen bis spätestens Ende September dem Vorstand, ebenfalls schriftlich, einzureichen.
10.   Der Vorstand bereitet die Wahl vor.
11.   Die Preisträger werden anlässlich einer Monatsveranstaltung des Panathlon-Club Biel-Bienne, im letzten Quartal des Jahres, für das zu Ende gehende Kalenderjahr gewählt.
12.   Wahlprozedere:
Grundsätzlich
  • wird offen, mit Handzeichen, abgestimmt.
  • gilt das einfache Mehr
  • können anlässlich der Wahlveranstaltung weder vorgeschlagene Kandidaten/-innen "gestrichen" noch durch andere "ersetzt" werden.

 Ablauf:

  • Vorstellung der Kandidatinnen/Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge der Sportarten, durch den Verantwortlichen für die Panathlonpreise und evtl. Ergänzungen aus dem Mitgliederkreis
  • Falls gewünscht: Antworten auf Fragen zu den Vorschlägen/Erläuterungen
  • Bekanntgabe der Anzahl Wahlgänge durch den/die Wahlleiter/-in inkl. der Ausscheidungsrate pro Wahlgang
  • Durchführung der Wahlen nach Vorgabe
  • Ohne begründete Einwände unmittelbar nach Abschluss des Wahlprozedere, gelten die Wahlen als akzeptiert und verbindlich.
13.   Die Information der Kandidatinnen/Kandidaten erfolgt durch den Vorstand.
14.   Die Veröffentlichung auf der Homepage erfolgt, nach der Information der Gewählten durch den Verantwortlichen für Medien/Internet des Vorstandes.
15.   Details zu den Wahlen sind nur für den clubinternen Gebrauch und werden nicht veröffentlicht.
16.  

Die Preisübergabe findet in der ersten Hälfte des folgenden Jahres statt.

21. Dezember 2024 |

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